Die Legalisierung von Cannabis wirft für viele Autofahrer Fragen auf. Was ist erlaubt? Was nicht? Und welche Konsequenzen drohen bei Verstößen? AllgäuKapital, Ihre Versicherungsagentur, informiert Sie über die wichtigsten Punkte.
THC-Grenzwerte im Straßenverkehr noch unklar:
Obwohl der private Konsum von Cannabis seit dem 1. April legal ist, bleibt Autofahren unter THC-Einfluss verboten. Allerdings fehlt es aktuell an klaren Grenzwerten, die zwischen gelegentlichem Konsum und Fahruntüchtigkeit unterscheiden. Dies führt zu Unsicherheit und birgt die Gefahr von Strafen, selbst bei geringen THC-Mengen im Blut.
Forderung nach klaren Regeln:
Experten, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und Uwe Ludka, Vorstandsvorsitzender der Itzehoer Versicherungen, fordern daher die Bundesregierung auf, schnellstmöglich klare THC-Grenzwerte festzulegen. Angestrebt wird ein Wert, der dem der 0,5-Promille-Grenze beim Alkohol entspricht, um eine Kriminalisierung von fahrtauglichen Autofahrern zu vermeiden.
Mischkonsum und Versicherungsschutz:
Besonders gefährlich ist der Mischkonsum von Alkohol und Cannabis. Hier sprechen sich Experten für eine Null-Toleranz-Grenze aus. Wichtig zu wissen: Wer unter THC-Einfluss einen Unfall verursacht, riskiert seinen Versicherungsschutz. Sowohl die Kasko- als auch die Fahrerschutzversicherung können Leistungen kürzen oder gar vollständig verweigern.
Unser Tipp:
Um auf Nummer sicher zu gehen, lassen Sie nach dem Konsum von Cannabis oder Alkohol das Auto stehen. Die Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit sind schwer einzuschätzen und die rechtlichen Konsequenzen können gravierend sein.
AllgäuKapital steht Ihnen bei Fragen rund um Ihre Kfz-Versicherung gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!