CYBERCRIME
Durch das Internet oder Netzwerke begangene Straftaten, sind längst fester, bedauerlicher Bestandteil unserer Gesellschaft geworden.
Das Bundeskriminalamt veröffentlichte im Jahr 2022 in seinem Bericht zur Bundeslage 136.865 Straftaten. Die Spielarten der Cyberkriminalität sind inzwischen sehr vielseitig und reichen vom Datendiebstahl bis hin zur digitalen Erpressung. Die Medien berichten inzwischen regelmäßig von Fällen, bei denen große Konzerne gehackt wurden – aber auch kleine und mittelständische Firmen sind beliebte Ziele für Angriffe.
Datenmaterial ist im Regelfall schlechter oder gar nicht geschützt; die finanziellen Folgen eines solchen Angriffs können schnell einen Schaden im vierstelligen Bereich oder gar höher liegen.
WELCHE SCHÄDEN SIND IM UNTERNEHMEN ZU BEFÜRCHTEN?
- Mailbombe
- DoS-Attacke (Denial of Service)
- Datenmissbrauch
- Datensabotage
- Digitale Erpressung
MÖGLICHER VERSICHERUNGSUMFANG
Versichert sind – je nach Umfang des Vertrages – die gerechtfertigten Haftpflichtansprüche, die aus dem Missbrauch der Daten entstanden sind, die in Ihrem Betrieb gespeichert waren. Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Versicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es ggf. separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen. Auch Eigenschäden sind Teil des Versicherungsschutzes bzw. können mit abgedeckt werden. Es gibt zahlreiche Tarifmöglichkeiten im Versicherungsdschungel – überlassen Sie die Einschätzung Ihres benötigten Versicherungsschutzes doch einfach den Profis.
AllgäuKapital steht mit fundiertem Wissen in diesem Bereich zur Seite!